AGB

AGB´s des Vereins der Freunde und
Förderer der BHAK Linz
  1. Anmeldung:

Interessenten können sich im Sekretariat der BHAK Linz telefonisch, schriftlich, über unsere Website oder unsere Facebook Seite persönlich anmelden.

Die Anmeldung erfolgt in der Reihenfolge ihres Eintreffens. Eine Anmeldebestätigung wird den Teilnehmern übermittelt. Bei Nichterscheinen am ersten Kurstag ist der Teilnehmer automatisch abgemeldet.

  1. Stornobedingungen

Stornierungen werden vom Verein grundsätzlich und ausschließlich nur schriftlich entgegen genommen. Bereits einbezahlte Beiträge können nur rückerstattet werden, wenn die Stornierung der Teilnahme mindestens vierzehn Tage vor Beginn der Lehrveranstaltung in schriftlicher Form erfolgt. Die Teilnahme an der Veranstaltung selbst kann, sofern in der Anmeldebestätigung nicht anders angegeben, jederzeit beendet werden. Der einbezahlte Beitrag für das Semester wird einbehalten.

Bei Absage und Änderungen werden die Teilnehmer/innen per Mail spätestens drei Stunden vor Kursbeginn vom Kursleiter informiert.

Ersatztermine werden in Absprache mit allen Kursteilnehmer/innen festgelegt. Die zugeteilte Lehrkraft kann sich durch einen qualifizierten Kollegen vertreten lassen.

  1. Teilnehmerbeitrag

Teilnehmerbeitrag und Prüfungsbeiträge enthalten keine Umsatzsteuer. Der einbezahlte Zahlschein ist vor Beginn der Kurse vorzuweisen.

Der Verein ist zum Ausschluss der Kursteilnehmer berechtigt, wenn der Fälligkeitstermin vom Veranstaltungsnehmer nicht eingehalten wird.

  1. Veranstaltungsteilnahme

Für sämtliche Veranstaltungen wird die Mindestteilnehmerzahl mit 15 Personen festgelegt.

Um die Errichtung der Veranstaltungsziele sicherzustellen, kann der Verein Teilnehmer, die durch unangebrachtes Verhalten auffallen, von der Teilnahme ausschließen.

  1. Veranstaltungsdurchführung

Ein späterer Einstieg in eine Veranstaltung ist ausschließlich nach Absprache mit dem Verein und bei länger andauernder Ausbildung möglich. Eine Ermäßigung des Beitrages ist in diesem Fall nicht vorgesehen. Auch bei einem vorzeitigen Ausstieg aus einer laufenden Veranstaltung ist eine Reduktion des Veranstaltungsbeitrages nicht möglich. Voraussetzung für die Ausstellung einer Teilnahmebestätigung ist, dass der Teilnehmer mindestens 75% der Veranstaltungsstunden besucht hat.

Der Ablauf der Prüfungen ist durch die jeweils gültige Prüfungsvorschrift bestimmt. Zu Prüfungen werden im allgemeinem nur Personen zugelassen, die mindestens 75% der vorangegangen Veranstaltung besucht haben. Über die Zulassung entscheidet der Verein.

Bei positiver Ablegung von Prüfungen wird ein Zeugnis ausgestellt.

Es wird keine Haftung seitens des Vereis für persönlich Gegenstände übernommen.

In den Veranstaltungsbeiträgen sind grundsätzlich die Arbeitsunterlagen inkludiert, falls nicht ausdrücklich etwas anderes bekannt gegeben wird.

  1. Änderung im Veranstaltungsprogramm

Das Zustandekommen einer Veranstaltung hängt vom Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl ab. Der Verein hält sich Änderungen von Kurstagen, Beginnzeiten, Terminen, den Ausfall einzelner Unterrichtseinheiten, sowie eventuelle Absagen in Ausnahmefällen vor. Die Teilnehmer werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt. Ansprüche gegenüber dem Verein sind daraus nicht abzuleiten und etwaige Ersatzansprüche von Teilnehmern werden abgelehnt. Dasselbe gilt für kurzfristig notwendige Terminverschiebungen bzw. Stundenplanumstellungen.

  1. Datenschutz

Alle von den Teilnehmern angegeben Angaben werden vertraulich behandelt. Die Daten werden an keinen Dritten weiter gegeben und dienen nur für interne Zwecke zur gezielten Kundeninformation.